Wissenswertes

Steuerliche Vorteile für Privathaushalte

Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 6000€ in der privat genutzten Wohnung oder Immobilie können gemäß §35a Abs. 3 EStG mit 20% (d.h. höchstens 1200€ im Jahr) von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuervorteils

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein
  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden
  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich

Sprechen Sie uns an und fragen Sie nach den Möglichkeiten Arbeiten in Ihren 4 Wänden steuerlich geltend zu machen.