Steuerliche Vorteile für Privathaushalte
Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 6000€ in der privat genutzten Wohnung oder Immobilie können gemäß §35a Abs. 3 EStG mit 20% (d.h. höchstens 1200€ im Jahr) von der Steuer abgesetzt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuervorteils
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein
- Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich
Sprechen Sie uns an und fragen Sie nach den Möglichkeiten Arbeiten in Ihren 4 Wänden steuerlich geltend zu machen.